2016 feierte das Bayerische Reinheitsgebot seinen 500. Geburtstag: Bayernherzog Wilhelm IV. verkündete am 23. April 1516, dass nur Hopfen, Wasser und Malz für den Brauprozess verwendet werden dürften und erließ damit die erste Regelung für Bier, die für ganz Bayern galt.
1516 sah die politische Landkarte noch ganz anders aus als heute. Der Herrschaftsbereich des Herzogs umfasste in etwa das Gebiet des heutigen Ober- und Niederbayerns. Das restliche Land teilte sich auf in Reichsstädte, Markgrafentümer, Grafschaften, Herzogtümer und natürlich Fürstbistümer wie Eichstätt eines war. Und genau dort dürften die Brauer 1516 nur milde gelächelt haben, als das „Bayerische Reinheitsgebot” im nahen Ingolstadt verkündet wurde. In Eichstätt nämlich befolgten sie schon fast 200 Jahre länger ihr eigenes Reinheitsgebot – und damit das älteste, das bisher bekannt ist.