Die Einführung des Kommunbraurechts im 15. Jahrhundert erlaubte den Bürgern, eine bestimmte Menge Bier statt zu Hause in einem gemeindeeigenen Brauhaus herstellen zu lassen. Durch die dort arbeitenden Brauer war das Bier von höherer Qualität, die zusätzlich vom sogenannten „Bierkieser“ überprüft wurde.
Heute ist die Spalter Stadtbrauerei die letzte kommunale Brauerei in Deutschland: mit den Spalter Bürgern als Brauereibesitzern und dem Bürgermeister als Geschäftsführer. Andernorts haben nach 1807, als viele dieser Einrichtungen von den Städten verkauft wurden, oft die aktiven Kommunbrauer das Brauhaus erworben und als Genossenschaftsbrauerei weiterbetrieben - so etwa in Neuhaus an der Pegnitz, Rossach, Seßlach und Rossfeld. Im Originalzustand findet man die Kommunbrauhäuser auch in den Freilandmuseen in Bad Windsheim und Fladungen.
Aus der Tradition der Kommunbrauhäuser stammt der Brauch des Flinderns. Da immer nur eine begrenzte Anzahl an Bürgern gleichzeitig ihr selbstgebrautes Bier ausschenken sollte, wurde dies durch das Flindern bestimmt. Dabei entschied das Los über die Reihenfolge. War man mit dem Ausschank an der Reihe, wurden Büschel mit grünen Zweigen und eine aufgeblasene Schweinsblase an die Eingagstür gehängt. Erhalten hat sich der Brauch etwa in Pegnitz.